Elektronische Patientenakte (ePA)

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick, ebenso wie die Menschen, die sie medizinisch versorgen.

Unterlagen wie Arztbriefe oder Befunde sind in der ePA an einem Ort sicher und zentral gespeichert. Benötigte gesundheitsbezogene Informationen stehen dank der ePA zur Verfügung, wenn sie für die Behandlung gebraucht werden.

Die ePA ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung einer digitalisierten Gesundheitsversorgung in Deutschland. Für die Arbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen birgt die elektronische Patientenakte schon heute das Potenzial, Diagnosen verbessern und die Patientinnen und Patienten noch sicherer versorgen zu können. In der Zukunft wird die ePA das Herzstück der digital gestützten Medizin werden und viele praktische und medizinische Handlungen für die Praxisteams bündeln und somit erleichtern.

Notfalldaten

Wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung im Notfall behandelt werden müssen, sind Informationen zu Allergien, Vorerkrankungen, Medikamenten oder auch zu einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bevollmächtigten wichtig.

Mit Hilfe des sog. Notfalldatensatzes können wir diese Daten auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern. 

Anders als beim eRezept muss Ihre Karte in der Praxis gesteckt sein, damit wir den Notfalldatensatz darauf schreiben können.

Zum Auslesen berechtigt sind alle Ärzte und Zahnärzte sowie das unter Aufsicht eines Arztes oder Zahnarztes tätige Personal medizinischer Einrichtungen (z. B. Pflegepersonal in der Notaufnahme), weiterhin alle Angehörigen anderer medizinischer Berufe mit einem elektronischen Berufsausweis (z.B. Notfallsanitäter). 

Sie können bei uns Ihre  Notfalldaten und die persönliche Patientendaten auf Ihrer Gesundheitskarte (GK) speichern lassen.

Sie benötigen hierfür einen Pin von Ihrer Krankenversicherung.

Folgende Daten können auf Ihrer GK gespeichert werden:

  • Chronische Erkrankungen, Operationen
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • Medikationsplan
  • Weitere wichtige Hinweise (z.B. Schwangerschaft oder Implantate)
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
  • Kontaktdaten von behandelnden Ärzten

Ergänzend können auch Informationen angelegt werden, wo Ihre persönlichen Erklärungen aufbewahrt werden (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspendeausweis).

Selbstverständlich ist die Speicherung aller Daten freiwillig. Auch der Umfang der gespeicherten Daten wird von Ihnen bestimmt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.gematik.de.

www.bundesgesundheitsministerium.de