Häufige Anliegen
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Ausstellung von Arzneimittelrezepten

Die Ausstellung eines Arzneimittelrezeptes in unserer Praxis erfolgt in vier Schritten:

1. Versicherungsnachweis vorlegen (gesetzlich Versicherte)

Ein gültiger Versicherungsnachweis muss in jedem Quartal vorliegen. Dies kann erfolgen durch:

•Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis oder

•einen aktuellen Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse (telefonisch anfordern und per Fax oder E-Mail an die Praxis übermitteln lassen)

2. Rezeptbestellung

Die Bestellung des gewünschten Arzneimittels erfolgt über unser Online-Formular (siehe unten).

3. Ausstellung des E-Rezepts

Rezepte werden als E-Rezept erstellt. Aufgrund der erforderlichen ärztlichen Prüfung erfolgt die Ausstellung in der Regel erst am folgenden Werktag nach Ihrer Bestellung.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen zusätzlich einen Ausdruck zur Abholung in der Praxis bereit.

4. Einlösung in der Apotheke

Mit Ihrer Gesundheitskarte oder dem Ausdruck können Sie das verordnete Arzneimittel in jeder Apotheke erhalten.

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